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Zertifikate und Deklarationen

Das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner ist uns viel wert.
Zuverlässige und langlebige Produkte und Services, das versteht Roto unter Qualität.

  • Das Qualitätsmanagement gewährleistet, dass die gesamte Organisation die Kundenanforderungen umsetzt und zuverlässige Aussagen zum Kunden hin macht.
  • Die Qualitätssicherung sichert den hohen Qualitätsstandard unserer Produkte hinsichtlich Funktion und Langlebigkeit ab.

Alle relevanten Informationen, Zertifikate und Deklarationen finden Sie auf dieser Seite.

Roto Zertifikate und Deklarationen

Zertifizierungen

Die Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH stellt sich regelmäßig den Anforderungen an ein unabhängiges Prüfsystem zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
Unser Zertifikat gilt für die Roto Standorte Leinfelden, Kalsdorf, Velbert, Lövő und Noginsk und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Produkt- und Servicequalität gewährleistet sind, Sie es mit kompetenten Ansprechpartnern zu tun haben und Sie strikte Kundenorientierung erwarten können.

Zudem ist das Internationale Technologie-Center von Roto mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert, mechanisch-technologische Prüfungen von Fenstern, Türen und Beschlägen vorzunehmen.

Umweltdeklarationen

In verschiedenen europäischen Ländern werden seit einigen Jahren Umweltdeklarationen nach ISO 14025 für Bauprodukte erstellt.

Diese Deklarationen (EPD – Environmental Product Declaration) enthalten ökobilanzbasierte Kennziffern, die den Beitrag der Produkte zum Treibhauseffekt und zur Ressourcennutzung beschreiben, wie auch zur Versauerung, Überdüngung, Smogbildung und – wenn relevant – zur Flächennutzung und jeweils spezifischen toxischen Wirkungen auf Menschen und Ökosysteme.

Die Sachverständigen des Fachverbands Schloss- und Beschlagindustrie e.V. in Velbert (Deutschland) haben zusammen mit einem unabhängigen Institut auch unsere Produkte deklariert.

REACh-Verordnung

Stellungnahme der Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, im Folgenden REACh-VO genannt.

Im Sinne der REACh-VO verstehen wir uns als nachgeschalteter Anwender und sind somit in der gleichen Position wie unsere Kunden. Wir verwenden in unseren Herstellungsprozessen einige chemische Stoffe, stellen aber keine Chemikalien her und modifizieren sie auch nicht. Die Verpflichtung, Stoffe vorregistrieren und zu registrieren, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Hersteller und Importeuren von Stoffen.

» Weitere Informationen zur REACh-Verordnung