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Eine verschlossene Tür kann in Notsituationen schnell zur Gefahr werden, wenn man den richtigen Schlüssel nicht zur Hand hat oder eine Panik ausbricht.
Die Lösungen dazu sind speziell entwickelte Schlösser für Flucht- und Rettungswege. Sie können im Notfall von innen durch Betätigung des Drückers geöffnet werden und vereinen damit uneingeschränkte Sicherheit und hohen Komfort.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Fluchttüren:
Der Unterschied zwischen diesen beiden Normen liegt in der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Panik ausbrechen kann. Diese gilt dann als wahrscheinlich, wenn die Nutzung des Gebäudes auch durch Fremde, nicht ortskundige Personen erfolgt. Demnach müssen in allen öffentlichen Bereichen (z.B. Bahnhöfen etc.) die Anforderungen für Paniktüren nach DIN EN 1125 angewendet werden.
In Gebäuden, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen, gelten die Anforderungen für Notausgänge nach DIN EN 179.
Erweitert werden diese Anforderungen durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. Dieses besagt, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht mehr abgeschlossen werden dürfen, wenn Sie sich von innen ohne Schlüssel nicht öffnen lassen. Auch hier sind Flucht- und Panikschlösser die Lösung.