- nach Anwendung
- nach Türmaterial
Roto setzt ausschließlich hochwertige Kunststoffe aus 100 Prozent Neumaterial und keinen Materialmix oder Regenerate ein. Daraus ergibt sich ein gleichbleibendes Qualitätsniveau, das den hohen Anforderungen unserer Kunden gerecht wird.
Als Hersteller von Verglasungsklötzen muss Roto den Nachweis einer ausreichenden Druckfestigkeit gemäß technischer Richtlinie Nr. 3 erbringen. Deshalb wurde zusammen mit dem ift Rosenheim ein geeignetes Prüfverfahren entwickelt.
Die Prüfberichte (Nr. 50938119/1-5) des ift Rosenheim bestätigen, dass bei Roto Verglasungsklötzen keinerlei unzulässige Verformungen festgestellt worden sind.