20.12.2011

Komfort trifft Sicherheit

Leinfelden-Echterdingen – (rp) Fenstertüren zwischen Wohnungen und Terrassen bzw. Balkonen gelten mit Blick auf die einschlägige Norm auch dann als Hebeschiebetüren, wenn das bei ihnen eingesetzte Beschlagsystem lediglich die Dichtungsebene bewegt. Gemäß DIN EN 13126-16 sind Architekten, Planer, ausführende Betriebe und Bauherren bei der Verwendung der „Patio Life“-Technologie deshalb auf der „sicheren Seite“. Mit dieser Klarstellung reagiert Roto auf aktuelle Anfragen bzw. Gutachten aus der Baupraxis.

Wie der Beschlagspezialist weiter betont, ist es bei der Beurteilung der entsprechenden Eigenschaft daher nicht relevant, ob sich die Flügelelemente selbst heben bzw. senken lassen. Unabhängig davon biete die intelligente Technik zahlreiche konkrete Pluspunkte bei Bedienkomfort, Funktion, Sicherheit und Energienutzen. Sie meistere damit z. B. die Konsequenzen, die sich aus dem anhaltenden Trend zu immer großflächigeren und schwereren Fensterflügeln ergeben.

Das System sei für Flügelgewichte bis 400 kg geeignet. Das Prinzip, die waagerechten Dichtungen direkt über den Griff nach oben und unten zu betätigen, vermeide das ansonsten sehr kraftaufwändige Anheben der Tür. Werde der Griff in die senkrechte Position gebracht, sorge eine verdeckte und damit unsichtbare Spaltlüftung außerdem für wirksamen Schutz vor Regen, Insekten, Schmutz und letztlich auch Einbrechern gleichermaßen. Denn: Die Fenstertür selbst bleibe komplett verriegelt. Im Übrigen gewährleiste „Patio Life“ schon in der Basisausstattung ein Sicherheitsniveau gemäß RC 2. Eine barrierefreie Bodenschwelle, deren wärmedämmende Materialstruktur die Energieeffizienz erhöht und parallel Kältebrücken verhindert, vervollständigt laut Roto die „überzeugende Gesamtbilanz“ der Schiebelösung.

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