Umweltdeklarationen für Roto Produkte

In verschiedenen europäischen Ländern werden seit einigen Jahren Umweltdeklarationen nach ISO 14025 für Bauprodukte erstellt. Diese Deklarationen (EPD - Environmental Product Declaration) enthalten ökobilanzbasierte Kennziffern, die den Beitrag der Produkte zum Treibhauseffekt und zur Ressourcennutzung beschreiben, wie auch zur Versauerung, Überdüngung, Smogbildung und - wenn relevant - zur Flächennutzung und jeweils spezifischen toxischen Wirkungen auf Menschen und Ökosysteme.

Die Sachverständigen des Fachverbands Schloss- und Beschlagindustrie e.V. in Velbert (Deutschland) haben zusammen mit einem unabhängigen Institut auch unsere Produkte deklariert.

 

Dokument Datei Aktion
Lenovo UN 38.3 Batterie-Prüfzusammenfassung Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_13_DE_v0 PDF 1.19 MB download ansehen
Roto Com-Tec Sensor UN 38.3 Report

Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_12_DE_v0
Roto Com-Tec Sensor UN 38.3 Report Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_12_DE_v0 Material: Aluminium, Holz, Kunststoff
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Umweltdeklaration Einachsige Bänder Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_3_DE_v0 Material: Aluminium, Holz, Kunststoff PDF 5.93 MB download ansehen
Umweltdeklaration Fensterbeschläge Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_1_DE_v0 Material: Aluminium, Holz, Kunststoff PDF 6.89 MB download ansehen
Umweltdeklaration Schließzylinder

Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_4_DE_v0
Umweltdeklaration Schließzylinder Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_4_DE_v0 Material: Aluminium, Holz, Kunststoff
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Umweltdeklaration Schlösser

Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_2_DE_v0
Umweltdeklaration Schlösser Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_2_DE_v0 Material: Aluminium, Holz, Kunststoff
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Umweltdeklaration Tür- und Fenstergriffe Dokumentart: Produktdeklaration Nr. PDL_9_DE_v0 Material: Aluminium, Holz, Kunststoff PDF 5.94 MB download ansehen

REACh-Verordnung

Stellungnahme der Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, im Folgenden REACh-VO genannt:

Im Sinne der REACh-VO verstehen wir uns als nachgeschalteter Anwender und sind somit in der gleichen Position wie unsere Kunden. Wir verwenden in unseren Herstellungsprozessen einige chemische Stoffe, stellen aber keine Chemikalien her und modifizieren sie auch nicht. Die Verpflichtung, Stoffe vorregistrieren und zu registrieren, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Hersteller und Importeuren von Stoffen.

Artikel 33 Abs. 1 der REACh-VO verpflichtet den Lieferanten eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Art. 57 erfüllenden und gemäß Art. 59 Abs. 1 ermittelten Stoff der ECHA-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung zu stellen, aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes anzugeben. Natürlich kommen wir dieser Pflicht in entsprechenden Fällen ordnungsgemäß nach, um unseren Kunden gegenüber den gewohnt sicheren Umgang mit unseren hochwertigen Erzeugnissen gewährleisten zu können.

Für unsere Produktgruppen der Fenstertechnologie mit Drehkipp- und Schiebebeschlägen, der Türtechnologien und Equipment mit E-Tec, Griffen, Glasklötzen und Klappläden können wir bestätigen, dass nach unserer Kenntnis in diesen Erzeugnissen grundsätzlich keine Stoffe von der REACh-Kandidatenliste in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten sind, mit der Ausnahme von Blei CAS no.: 7439-92-1 EC/List no.: 231-100-4.

Wir verarbeiten in unseren Erzeugnissen der Fenstertechnologie und Türtechnologie und Equipment Metalllegierungen, die teilweise einen Bleianteil über 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten können (siehe Produktliste). Blei ist als Legierungselement fest gebunden und wird bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht freigesetzt. Für eine sichere Verwendung beachten Sie bitte unsere Einbauanleitungen.
Weitere Hinweise oder Besorgnisse, die uns im Rahmen unserer objektiven Sorgfaltspflicht und Risikobetrachtung zu einzelfallspezifischen Stichprobenanalysen veranlassen würden, liegen nach unserer Kenntnis derzeit nicht vor. Über neue Erkenntnisse, Informationen oder sonstige Änderungen in dieser Hinsicht informieren wir Sie natürlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechend.
Diese Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die von uns gelieferten Erzeugnisse. Veränderungen der Erzeugnisse im Rahmen der Weiterverarbeitung sind dadurch nicht abgedeckt.

Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH
Sortimentsvermarktung


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