- nach Anwendung
- nach Türmaterial
Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktionen der Fluchttüren kennen, wie z.B.:
In diesen Gebäuden ist aller Wahrscheinlichkeit nach in Gefahrensituationen nicht mit dem Entstehen einer Panik zu rechnen, da sich die Personen in einer ihnen vertrauten Umgebung befinden. Die Kenntnis der Fluchtwege und Fluchttüren sowie die Funktionsweise der Türverschlüsse darf hier vorausgesetzt werden:
Erweitert werden diese Anforderungen durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. Dieses besagt, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht mehr abgeschlossen werden dürfen, wenn Sie sich von innen ohne Schlüssel nicht öffnen lassen. Auch hier sind Schlösser für Fluchtwege die Lösung: Sie sorgen für hohe Sicherheit und Einbruchschutz und stellen gleichzeitig in Notsituationen keine Gefahr und Fluchtbehinderung für die Bewohner dar.
Relevante Roto Schlösser: