FAQ zu Ausbildung und Dualem Studium

Ausbildungsbeginn ist in der Regel im Herbst eines Kalenderjahres. Dafür sollten Sie sich frühzeitig, in der Regel ein Jahr im Voraus, bewerben. Das Ausbildungsangebot und den Ausbildungsbeginn entnehmen Sie bitte den aktuellen Stellenausschreibungen.

Je nach Ausbildungsberuf und Studiengang sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die jeweiligen Anforderungen finden Sie in den aktuellen Stellenausschreibungen.

Idealerweise ein Anschreiben, Ihren Lebenslauf, Ihre letzten 3 Zeugnisse und ggf. Dokumente über soziales, außerschulisches und/oder schulisches Engagement.

Meistens Ende September bzw. nach Besetzung der Ausbildungsplätze.

Die Auswahlverfahren sind je nach Berufsrichtung unterschiedlich und können beispielsweise Assessment Center, Eignungsprüfungen, Vorstellungsgespräche, Probearbeiten sowie Praktika umfassen. Während des Auswahlverfahrens informieren wir Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte.

Unsere ACs finden an einem Tag statt. Sie absolvieren einen schriftlichen Teil (ca. 3 Stunden) und einen mündlichen Teil in Form von Gruppenaufgaben und Präsentationen (ca. 4 Stunden). Zwischen dem schriftlichen und mündlichen Teil gehen wir gemeinsam in unsere Kantine zum Mittagessen.

Ordentliche und saubere Kleidung, Anzug oder Kostüm sind kein Muss.

Wir möchten Sie gerne näher kennen lernen und freuen uns darauf, wenn Sie uns etwas mehr über sich erzählen. Selbstverständlich erhalten Sie auch nähere Informationen zur Ausbildung bei Roto und offene Fragen können geklärt werden.

Wir starten am ersten Arbeitstag mit der Vorstellung von Roto, der Ausbildungsabteilung, den Auszubildenden und Studenten. Sie lernen Roto und viele Prozesse kennen. Den 2. Bis 4. Tag verbringen wir außer Haus bei einer Erlebnispädagogik. In den beiden Folgewochen finden erste Einführungsschulungen statt, damit Sie alle notwendigen Informationen für einen guten Start bekommen.

Natürlich stehen wir als Ausbildungsleitung für Fragen immer zur Verfügung. Sie erhalten zusätzlich zwei Paten (Auszubildende und Studenten aus höheren Ausbildungsjahren), welche auch als Ansprechpartner immer für Sie da sind. Außerdem helfen Ihnen unsere Ausbildungsbeaufragten in den einzelnen Prozessen jederzeit weiter und unterstützen Sie in allen Belangen.

Die Probezeit für Auszubildende beträgt 4 Monate, für duale Studenten 3 Monate (Praxisphase).
Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der besondere arbeitsrechtliche Regelungen gelten. Für duale Ausbildungen schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Probezeit verpflichtend vor. Ihre Dauer muss im Ausbildungsvertrag vermerkt werden.

Was ist das Besondere an der Probezeit?

Das Besondere an der Probezeit ist: Betrieb und Azubi/Student können jederzeit die Ausbildung kündigen. Es gibt keine Kündigungsfrist, die Kündigung tritt also mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ein Kündigungsrund muss nicht genannt werden. Die Kündigung muss schriftlich vorliegen.

Warum gibt es eine Probezeit?

Grundsätzlich haben Betrieb und Azubi/Student das gleiche Ziel: Die Ausbildung soll erfolgreich abgeschlossen werden. In der Probezeit können beide Seiten noch einmal prüfen, ob sich dieses Ziel gemeinsam erreichen lässt. Auszubildende und Studenten finden heraus, ob der Beruf den Vorstellungen entspricht und wie gut er sich im gewählten Betrieb erlernen lässt. Arbeitgeber achten darauf, ob sich der Azubi/Student in die Belegschaft integriert und die beruflichen Grundanforderungen erfüllt.

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